Sklavenvertrag des Master u. Herrn - Merlin 

S K L A V E N V E R T R A G 


 


 

Vorwort

Die Lust am Beherrschen durch den Herrn und an der Unterwerfung des Sklaven sind bestimmende Elemente dieses Vertrages. Die Lust steht im Mittelpunkt dieses Vertrags und er soll durch gegenseitiges Vertrauen getragen werden. Der Sklave schenkt seinen Herrn das Wertvollste, was er hat:

seinen Körper, seinen freien Willen, seine Freiheit und sein Vertrauen. Im Gegenzug nimmt der Herr den Sklaven in seine Obhut. Er übernimmt seine Personensorge. Sorgerechte haben auch immer Pflichten zur Folge. So hat der Herr sich verlässlich an Absprachen und Grenzen zu halten. Er muss den Sklaven vor dauerhaften Schäden an Leib und Seele bewahren.

Basis des Vertrages und jeder Erweiterung der Rechte und der Berechtigten ist die vorherige freiwillige Einwilligung des Sklaven. Auch dauerhafte Zeichnungen des Körpers des Sklaven und riskantere Praktiken sind nur mit vorheriger Zustimmung des Sklaven möglich. In der Regel macht sich der Herr Strafbar, wenn er ohne Einwilligung des Sklaven in deren Freiheit oder körperliche Unversehrtheit eingreift. Wichtig zum Schutz des Sklaven ist auch das Codewort bzw. Code-Zeichen. Hält der Herr sich an die Vereinbarungen und respektiert er die freie Wahl des Sklaven, schützt er sich nicht nur vor Strafbarkeit, sondern zeigt sich als vertrauenswürdiger und zuverlässiger Herr.

Präambel

Dieser Vertrag ist nicht auf 24/7 ausgerichtet.


Die Geltungsdauer/Vertragslaufzeit bestimmen beide Parteien. Innerhalb dieser Vertragslaufzeit gibt es die sog. „Spielzeit“, in der dieser Vertrag zur Anwendung kommt. Diese „Spielzeit“ beinhaltet nicht nur die reine Zeit des Spiels, sondern auch Zeiten davor und danach. Sie beinhaltet die komplette Zeit, über die der Herr bestimmen kann, und in der man miteinander agiert, sowohl privat als auch öffentlich.

Der Sklave unterwirft sich dem Willen, der Gewalt und den Weisungen des Herrn. Die Rahmenbedingungen der Spielzeit ergeben sich aus diesem Vertrag. Der Herr nimmt den Sklaven in seine Obhut und ist verantwortlich für deren Personen- und Gesundheitssorge. Basis dieses Vertrages ist das Vertrauen zwischen dem Herrn und des Sklaven.

Dieser Vertrag wird zwischen der Sklaven ____________________________________________________ (künftig Sklave 

genannt) und seinem 

Herrn __________________________________________ (künftig Herr genannt) abgeschlossen.

 

§ 1 Geltungsdauer/Vertragslaufzeit Laufzeit des Vertrages: 

 

von ________________ bis ________________ 

 

§2. Status des Sklaven 

  • Der Sklave ist gegenüber dem Herrn stets demütig und steht ihm mit seinem Körper und Geist zur Verfügung. Die Befehle des Herrn sind strikt zu befolgen. Sie dürfen nur verweigert werden, wenn sie den nachfolgenden Vertragsregeln widersprechen oder der Sklave bei Befolgung gegen ein Strafgesetz oder die öffentliche Ordnung verstoßen würde.

Allgemeine Regeln des Sklaven: 

  • Dem Sklaven ist es untersagt, ohne Erlaubnis seines Meisters zum Orgasmus zu kommen.
  • Dem Sklaven ist es verboten, seine Scham oder sein Glied zu berühren, außer wenn der Meister ihn dazu auffordert.
  • Dem Sklaven ist es untersagt ohne Anweisung keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben.
  • Der Sklave gelobt dem Herrn in jeder Hinsicht vollständigen Gehorsam. Sein Körper, Geist und seine Zeit gehören vollkommen ihm.
  • Der Herr kann über dieses Eigentum nach seinem Willen verfügen.
  • Der Sklave hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber er erkennt die Tatsache an, dass diese                 Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlung haben müssen. Außerdem weiß er, dass sein Herr, wenn er sich durch ihre Laute gestört fühlt, ihn knebeln kann, oder ihm auf andere Weise zum Schweigen zwingen kann.
  • Der Sklave hat die Pflicht, seine Wohnung in einem ordnungsgemäßen, sauberen Zustand zu halten.
  • Der Sklave hat immer zu zeigen, dass er seine Rolle zu dienen und zu gehorchen, akzeptiert, sowohl zu Hause, als auch an anderen, von ihrem Herrn befohlenen Orten.
  • Auf Anordnung hat der Sklave jederzeit und allerorts einzelne Kleidungsstücke (Schuhe, Socken Hemd und Hose usw.) abzulegen, sich teilweise zu entblößen und die Geschlechtsteile (Scham, und Intim Bereich ) frei zu zeigen, oder sich ganz zu entkleiden und sich splitternackt zu präsentieren.
  • Eventuelle Grenzen müssen vorher besprochen werden und in diesem Vertrag festgelegt sein.
  • Der Sklave hat sehr sorgsam mit seinen Körper umzugehen, d. h. er wird seinen Körper nach allen Regeln der Kunst pflegen. Außerdem hat er die Pflicht, seinen Körper von sämtlichen Körperhaaren zu befreien.
  • Der Sklave wird jede ihm gestellte Frage ehrlich und direkt beantworten. Er ist bereit, seinen Herrn jederzeit Auskunft über ihren körperlichen und seelischen Zustand zu geben. Wenn der Herr von seinen Sklaven verlangt, offen und ehrlich über Dinge zu reden, die ihn belasten oder quälen, so darf der Sklave dies nicht als Erlaubnis interpretieren, zu winseln oder sich zu beklagen. Er wird ihre Antworten höflich und respektvoll formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Entscheidung ihres Herrn warten, die er dann dankbar akzeptieren muss.
  • Der Sklave erlaubt es dem Herrn ausdrücklich, ihn zu bestrafen. Sei es wegen Verfehlungen aus diesem Vertrag, anderen Verfehlungen oder nach freier Entscheidung des Herrn. Er wird keine Kritik an der Strafe an sich oder an der Höhe des Strafmaßes üben.
  • Der Sklave wird sich bedingungslos an alle Regeln halten, die neben diesem Vertrag schriftlich oder mündlich aufgestellt wurden. Er ist sich bewusst, dass jeder Regelbruch bestraft wird.
  • Der Sklave wird sich mit allen Kräften bemühen, seinen Herrn perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die sein Herr von ihm erwartet.

§ 3. Allgemeine Pflichten des Herrn: 

  • Der Herr ist für das Befinden seines Sklaven verantwortlich.
  • Der Herr muss sicherstellen, sein Sklave keine körperlichen Schäden zuzufügen, welche die Aufmerksamkeit von nicht an der Beziehung beteiligter Personen erregen könnten.
  • Selbstverständlich ist, dass alle Aktivitäten des Herrn, die das Leben des Sklaven in Gefahr bringen, oder einen unheilbaren Schaden verursachen könnten, unzulässig und tabu sind!
  • Der Herr wird alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Dritten vorher mit dem Sklaven besprechen und sicherstellen, dass hierbei keine grundsätzlich festgelegten Grenzen verletzt werden.
  • Der Herr garantiert dem Sklaven, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die bleibende Schäden an Geist oder Körper des Sklaven nach sich ziehen können.
  • Der Herr garantiert die Anonymität und Unantastbarkeit der Sklaven in der Öffentlichkeit zu wahren und sie vor Dritten zu beschützen.
  • Der Herr ist sich bewusst, dass das Wohlergehen des Sklaven ausschließlich von ihm abhängt und wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, dieses Wohlergehen im Rahmen dieses Vertrages sicherzustellen.

§ 4. Umgangsformen 

  • Der Herr bestimmt, wie ihn der Sklave anzureden hat (z. B. Meister, Herr, Sir etc.).
  • Der Sklave spricht den Herrn nur mit Ehrfurcht und mit “Sie” an. Der Herr kann den Sklaven duzen.
  • Der Herr kann dem Sklaven ein Sprechverbot erteilen.
  • Der Herr kann dem Sklaven befehlen, in seiner Anwesenheit den Blick zu senken und den direkten Augenkontakt zu unterlassen.
  • Der Sklave wird immer respektvoll und ehrfürchtig über seinen Herrn reden. Er wird ihn immer mit "Herr", "Gebieter" oder "Meister" anreden (Ausnahmen: siehe Regeln in der Öffentlichkeit § 6 Abs.2.

§ 5. Körperliche Unversehrtheit 

  • Der Sklave gibt sein Recht auf körperliche Unversehrtheit in die Hände des Herrn. Der Körper des Sklaven ist während der Vertragslaufzeit Eigentum des Herrn.
  • Unter Beachtung der hier genannten Vertragsregeln verfügt der Herr über den Körper und die Rechte des Sklaven.

§ 6. Dienste 

Alle Vorbehalte oder Einschränkungen des Sklaven müssen vor erstmaliger Auslieferung schriftlich festgehalten werden, um gültig zu sein.

  • Der Sklave gibt seine Freiheitsrechte während der Spielzeit auf.
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen können unter anderem sein:
  • Fesselung
  • Fixierung
  • Anketten, etc.
  • Der Herr kann den Sklaven knebeln und/oder Augen und Ohren verbinden
  • Der Sklave dient seinen Herrn. Befehlen und Anordnungen des Herrn hat er unverzüglich und widerspruchslos Folge zu leisten. Die Wünsche und Neigungen des Sklaven sind dabei erstmal gesehen uninteressant.Ohne anders lautende Anordnung liefert sich der Sklave stets total entblößt (splitternackt) und schmucklos, als Sklave auch ohne Vorbehalte zur Vornahme jeder Art von Fesselung, körperlicher Züchtigung, quälender Behandlung und sexuellen Praktiken aus.
  • Jeder geringste Verstoß gegen die Regeln wird bestraft. Der Sklave hat sich der Behandlung lautlos, ohne Stöhnen, Schreien oder Weinen zu unterziehen.
  • Aufgaben, die dem Sklaven auferlegt werden, beantwortet er stets mit: " Ja, Herr!"
  • Beim Oralverkehr ist Sperma stets zu schlucken.
  • Der Sklave darf seine Blöße nie unerlaubt bedecken.
  • Der Sklave ist stets glattrasiert (intim und Achseln).
  • Der Sklave sitzt stets mit leicht geöffneten Oberschenkeln, und gewährt so freien Zugriff auf seine Scham

§ 7. Freizeit/Regeln in der Öffentlichkeit/Berufsleben 

Freizeit des Sklaven: 

Freizeit" bedeutet auf Anordnung des Herrn das der Sklave sich frei bewegen, benehmen und kleiden darf.

Während der Freizeit werden keine Bestrafungen des Sklaven durchgeführt. Es ist jedoch klar, dass der Sklave seinen Herrn weiter mit Respekt und Liebe begegnet, und dass Dinge, die sich der Sklave in seiner Freizeit zu Schulden kommen lässt, zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend bestraft werden können, wenn ihr Herr dies für notwendig hält.

$ 8. Regeln für die Öffentlichkeit: 

  • Der Sklave hat sich jederzeit so zu verhalten, dass niemand ihre Versklavung bemerken kann.
  • Der Sklave wird seinen Herrn mit Namen ansprechen, außer wenn er etwas anders befohlen hat.
  • Der Sklave darf sich nach seinen Vorstellungen kleiden, solange er seinen Herrn vor Verlassen des
  • Hauses um sein Einverständnis gebeten hat.

Berufsleben: 

  • Der Herr wünscht sich eine ordentlich und ehrlich arbeitenden Sklaven.
  • In der Arbeitszeit ist es dem Sklaven gestattet, sich in angemessener Weise zu kleiden und das Haus zu verlassen.
  • Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang des Sklaven beeinflussen
  • oder gar gefährden.

§ 9. Kleidung 

  • Der natürliche Zustand des Sklaven in Anwesenheit des Herrn ist seine Nacktheit.
  • Der Herr bestimmt die Kleidung des Sklaven. Er hat im Hinblick auf die Gesundheitssorge hierbei
  • die Witterung zu beachten.
  • Der Herr kann das Tragen von Hals-, Hand- und Fußmanschetten anordnen.
  • Der Herr kann das Tragen von Schmuckstücken anordnen, die seine Herrschaft über den Sklaven
  • symbolisieren.
  • Der Sklave sollte nur Jeans Hosen und Sneaker mit weißen Tennissocken tragen.So steht er dem Herrn stets zur Verfügung.
  • Auch im Hinblick auf das Tragen seiner Unterwäsche folgt der Sklave strikt den Anweisungen des
  • Herrn.

§ 10. Sexuelle Selbstbestimmung 

  • Der Sklave gibt sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu Gunsten des Herrn auf. Der Herr entscheidet über Sexualität, Lust und Leid des Sklaven.
  • Der Herr ist jederzeit berechtigt, am Sklaven sexuelle Handlungen vorzunehmen oder von ihm vornehmen zu lassen. Dies betrifft insbesondere das Eindringen in seine von der Natur dafür vorgesehenen Körperöffnungen.
  • Der Herr kann dabei Handlungen vornehmen, die den Sklaven erniedrigen.
  • Der Sklave hat sich für die Bedürfnisse seines Herrn ständig bereitzuhalten. Verweigerung des Sklaven ist untersagt.
  • Der Herr ist berechtigt, Widerstand des Sklaven zu brechen.
  • Anordnungen, auch auf elektronischem Wege, muss der Sklave unverzüglich Folge leisten.Selbstbefriedigen darf sich der Sklave nur mit Zustimmung oder Anordnung des Herrn.
  • Der Herr bestimmt ob und welchen Grad an Lust der Sklave empfindet. Ein von ihm selbstbestimmter Orgasmus des Sklaven ist ausgeschlossen und strengstens verboten.
  • Während einer Behandlung hat der Sklave kein Recht auf sexuelle Befriedigung,

§ 11. Zucht und Erziehung 

  • Der Herr übt sein Erziehungsrecht über den Sklaven aus.
  • Der Vertragspartner wird konsequent zu einen demütigen Sklaven erzogen.
  • Ermahnungen, Züchtigungen und Erniedrigungen können Mittel der Erziehung sein.
  • Der Sklave hat Anordnungen strikt zu befolgen und sich den Erziehungsmaßnahmen und der Zucht des Herrn klaglos zu unterwerfen.
  • Der Sklave weiß, dass Vergehen gegen die Absicht und den Inhalt dieses Vertrages zu besonders harten Bestrafungen führen. Er wird diese ertragen und für seine Erziehung dem Herrn danken. Die Art und Weise der Bestrafung ist allein Sache des Herrn, welcher dem Sklaven deutlich machen sollte, wann und warum eine Strafe zu erwarten ist.

§ 12. Züchtigung

  • Der Sklave hat seinen Körper seinem Herrn während der gesamten Vetragslaufzeit jederzeit zur Verfügung zu stellen.
  • Weiterhin erklärt sich der Sklave damit einverstanden, dass sein Herr über das Recht verfügt seinen Körper jederzeit auch ohne Anlass, zu züchtigen, falls notwendig.
  • Insbesondere bei Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen oder Vertragspflichten kann der Herr dem Sklaven Leibesstrafen zufügen.
  • Zeichnungen oder Gebrauchsspuren sind so zu verabreichen, dass sie in der Regel spätestens nach vier Wochen verheilt bzw. verschwunden sind.
  • Länger andauernde oder endgültige Zeichnungen sind nur mit vorherigem ausdrücklichem und freiwilligem Einverständnis des Sklaven zulässig. Hierzu gehören insbesondere dauerhafte Zeichnungen durch Schläge, Branding, Tattoos, oder Piercings

§ 13. Safeword (Codewort oder Code-Zeichen) 

  • Der Herr ist verpflichtet, das Codewort oder das Code-Zeichen jederzeit zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu handeln.
  • Das Codewort heißt „Rot“.
  • Das Code-Zeichen ist die Formung eines O mit Daumen und Zeigefinger. Der Sklave muss jederzeit in der Lage sein, eines dieser Zeichen zu äußern bzw. zu formen. Dritte sind auf die Pflicht zur unbedingten Befolgung dieser Regelungen hinzuweisen.
  • Alternativ: Sollte der Sklave in eine Lage versetzt werden, in der er sein "Codewort" nicht aussprechen kann, wird er von seinen Herrn einen Gegenstand erhalten, den er in der Hand zu halten hat. Wenn er diesen Gegenstand loslässt hat dies dieselbe Bedeutung, wie das Aussprechen des Codeworts.
  • Bei der Verwendung eines Codewortes oder eines Code-Zeichens durch den Sklaven hat der Herr oder von ihm eingesetzte Dritte, sofort zu unterbrechen. Der Vertragspartner ist bei Bedarf sofort medizinisch oder auf sonstige Weise zu versorgen. Während der Auszeit ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und dauert so lange an, bis sich beide einig sind, dass die Probleme beseitigt sind.
  • Der Sklave verpflichtet sich zu verantwortungsbewusstem Umgang mit ihrem Codewort bzw. Code-Zeichens.

§ 14. Fürsorgepflicht des Herrn 

  • Während der gesamten Vertragslaufzeit hat der Herr eine besondere Fürsorgepflicht für den Sklaven. Er hat ihn vor dauerhaften Körperschäden, Schäden an seiner Gesundheit und Lebensgefahren zu schützen.
  • Der Herr versorgt den Sklaven mit ausreichender Nahrung, Wasser, Wärme und Medizin.
  • Züchtigungen, besonders im Kopf-, Nieren-, Bauch-, Genital- und Analbereich, sind so zu bemessen, dass keine dauerhaften Körper- und Gesundheitsschäden eintreten können.
  • Die Augen sind besonders zu schützen. .
  • Ungeschützter Verkehr ist zum Schutz von Herr und Sklaven nur nach beiderseitiger Vorlage von aktuellen Gesundheitszeugnissen möglich. Gesundheitsuntersuchungen sind im Regelfall jedes halbe Jahr erneut zu veranlassen und durch Zeugnisse zu bescheinigen.
  • Bei einer festen Beziehung zwischen dem Herrn und dem Sklaven kann diese Verpflichtung in beiderseitigem Einverständnis entfallen.
  • Dritte sind vom Herrn auf die Einhaltung dieser Regelungen zu verpflichten.

§ 15. Foto- und Filmaufnahmen 

  • Der Herr kann jederzeit Foto- und Filmaufnahmen vom Sklaven anfertigen.
  • Eine Veröffentlichung dieser Foto- und Filmaufnahmen ist nicht zulässig.
  • Das Recht am eigenen Bild verbleibt bei dem Sklaven.
  • Nach Ende der Vertragslaufzeit bzw. der Kündigung kann der Vertragspartner vom Herrn die Löschung ihrer Aufnahmen verlangen.

§ 16. Übertragung der Rechte an Dritte 

  • Die Übertragung der Rechte an Dritte wird durch die Anwesenheit des Herrn in jedem Fall überwacht. Diese Kontrolle kann nur nach vorheriger ausdrücklicher und freiwilliger Einwilligung des Sklaven entfallen.

§ 17. Zucht und Erziehung 

  • Nach vorheriger ausdrücklicher und freiwilliger Einwilligung des Sklaven kann der Herr Erziehungsmaßnahmen an Dritte übertragen. Der Inhalt des § 9 sind von Dritten ausdrücklich zu beachten.

Züchtigung 

  • Nach vorheriger ausdrücklicher und freiwilliger Einwilligung des Sklaven kann der Herr Züchtigungen an Dritte übertragen. Der Inhalt des § 10 sind von Dritten ausdrücklich zu beachten.

Safeword: 

  • siehe § 11. Der Inhalt dieses Paragrafen ist von Dritten ausdrücklich zu beachten. 

Fürsorgepflicht des Herrn: 

  • siehe § 12. Der Inhalt dieses Paragrafen ist von Dritten ausdrücklich zu beachten. 

Foto- und Filmaufnahmen: 

  • siehe § 13. Der Inhalt dieses Paragrafen ist von Dritten ausdrücklich zu beachten.

§ 18. Verleih 

  • Der Herr kann den Sklaven nur mit seinem vorherigen ausdrücklichen und freiwilligen Einverständnis an Dritte verleihen.
  • Der Herr tritt seine Rechte und Pflichten zeitlich begrenzt an Dritte ab. Er hat sicherzustellen, dass Dritte die Vereinbarungen dieses Vertrags einhalten. Eine Anwesenheit des Herrn ist nicht notwendig. In diesem Fall ist der Dritte in jedem Fall dazu verpflichtet den § 14 strengstens zu beachten.
  • Mit dem Verleih tritt der Dritte in alle anderen hier genannten vertraglichen Rechte und Fürsorgepflichten gegenüber des Sklaven ein.
  • Ungeschützter Verkehr von Dritten mit dem Sklav ist nur zulässig, wenn diese dem Herrn aktuelle Gesundheitszeugnisse vorlegen. Ansonsten besteht für männliche Dritte beim Verkehr mit dem Sklaven strikte Kondompflicht.
  • Der Sklave hat Dritten im Rahmen der abgetretenen Rechte wie ihrem Herrn zu dienen

§ Tributzahlung 

  • Der Sklave verpflichtet sich auch eine ihm auferlegte Tributzahlung an seinen Herrn in Höhe von ????? für die gesamte Vertragslaufzeit zu zahlen.Der Tribut ist jeweils sofort am 1.ten des Monates fällig und muß in Bar an den Herrn / Master gezahlt werden. 

§ 19. Kündigung 

  • Der Sklave kann den Herrn um Entlassung, unter Nennung von nachvollziehbaren Gründen, aus dem Vertrag bitten. Die Entscheidung über die Entlassung des Sklaven steht im Belieben des Herrn.
  • Bei schweren Verfehlungen des Sklaven gegen die vertraglichen Regelungen kann der Herr den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen mit einer Vertragsstrafe von Tribut ????? € die zu lasten des Sklaven geht und sofort in Bar zu entrichten ist.
  • Der Herr kann den Vertrag jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, kündigen, sollte dies notwendig sein oder sich der Sklave als seiner unwürdig erweisen.

Tabus des Sklaven sind hier zu vermerken:

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§ 20. Abschluss des Vertrages: 

  • Beide Partner schließen diesen Vertrag in gegenseitiger Anerkennung ab. Der Vertrag dient dazu, die größtmögliche Achtung und Unterstützung des Partners schriftlich festzulegen.

Teil des Sklaven: 

Ich verspreche hiermit, meinem Herrn vollkommen als Sklave zu gehören, das heißt, ihm während der gesamten Vertragslaufzeit bereit zu stehen sowie auch Tribut an ihm zu zahlen. Ich werde mich vollkommen dem Verlangen und den Wünschen meines Herrn unterordnen, ohne durch Dritte beeinflusst zu werden und in Demut und Fleiß meine Dienste im Auftrag des Herrn zu versehen, und mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Sklavenvertrag als verstanden zu haben und bin davon in Kenntnis gesetzt worden das der Sklavenvertrag nur in Verbindung mit einer Kopie des Bundes Personal Ausweises des Vertragsnehmers und dessen Original Unterschrift in Kraft treten wird.

Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag. Ich bin bereit, meinen Körper und meine Seele an meinen Herrn zu verschenken, ihm zu seiner Befriedigung zu dienen und als Sklave zu gehören.


 

______________________________

Unterschrift Vertragsnehmer / Slave
 

______________________________

Unterschrift Herr / Master

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